
Die neue
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beinhaltet im Wesentlichen folgende
Merkmale:
Bedingungen an den Elektro Roller:
- max. Geschwindigkeit 20 km/h
- max. 500 Watt Nennleistung
- eine Lenkstange
- KEINEN Sitz
- 2 unabhängig voneinander wirkende Bremsen – bei 3+4 Rädern: + Feststellbremse
- Vorder- sowie Rücklichter– dürfen auch abnehmbar sein
- Glocke oder Horn
- max. Abmessungen von 200 x 70 x 140 cm (LxBxH)
- max. 55kg Eigen-Gewicht
- Typenschild mit ABE Nr. UND dem Aufdruck Elektrokleinstfahrzeug"
Bedingungen für Fahrer und Co:
- Fahrer ab 14 Jahren
- Fahren auf Radwegen, wenn nicht vorhanden auf Fahrbahnen
- keine Zulassungspflicht
- keine Helmpflicht
- kein Führerschein
- Versicherungsnachweis über Klebekennzeichen
- Parken: wie Fahrräder abstellen – kein Parken notwendig
- keine Personenbeförderung und keine Anhänger
ElektroKleinstfahrzeuge (eKFV)
REVOKICK S2 nach eKFV Grau 6 Ah Lithium - 125 kg Zuladung, leichter 14kg Elektro Tretroller klappbar
EUR 409,31 UVP EUR 499,00 *
Segway-Ninebot MAX G30D 20km/h 350Watt 551 Wh Batterie Scooter mit eKfV Zulassung
EUR 768,36 UVP EUR 819,66 *